von Dr. Jürgen Breitenbach, 1. Vorsitzender der DFV,
und Dipl.-Ing. Thomas Lyssewski, Technischer Obmann der DFV
Ohne die richtigen Papiere geht auch beim Segeln nichts – zumindest für diejenigen, die an Regatten teilnehmen möchten.
Weil wir in der jüngeren Vergangenheit wiederholt Anfragen zu diesem Thema bekommen haben, möchten wir hier Klarheit schaffen.
I. Messbrief und Bootsschein bei neuen Booten
Wird ein Folkeboot neu gebaut, erstellt ein amtlicher DSV-Vermesser die Vermessungsunterlagen und sendet sie zum DSV (Deutscher Segler-Verband). Der DSV stellt daraufhin einen internationalen Bootsschein IBS und einen Messbrief aus. In diesem Zusammenhang wird auch die Segelnummer vergeben. Internationaler Bootsschein und Messbrief sind in einem Dokument zusammengefasst, der Messbrief befindet sich auf der Seite 3 des Dokumentes. Der Messbrief belegt, dass es sich bei diesem Boot um ein Nordisches Folkeboot handelt. Er gehört zu den Basispapieren zu jedem Boot. Bei nationalen und internationalen Regatten ist der Messbrief Grundlage zur Startberechtigung.
II. Messbrief und Bootsschein bei gebrauchten Booten mit vorhandenem Messbrief
Wird ein gebrauchtes Folkeboot in Deutschland erworben, existiert im Idealfall zu diesem Boot ein IBS und ein Messbrief. Dieser IBS sollte dann zur Eintragung des neuen Eigners zum DSV geschickt werden. Der DSV stellt für den neuen Eigner einen aktuellen Bootsschein aus. Die Segelnummer bleibt erhalten.
Wird ein gebrauchtes Boot im Ausland erworben, wird der vorhandene ausländische Messbrief im Allgemeinen vom DSV anerkannt. Der DSV erstellt dann auf Antrag einen deutschen IBS und vergibt auch eine deutsche Segelnummer.
III. Gebrauchte Boote ohne Messbrief
Wird ein Folkeboot mit einer ursprünglichen deutschen Segelnummer (die ist im Allgemeinen am Schott vor dem Mast angebracht) erworben, ist das Boot sehr wahrscheinlich im Register des DSV vorhanden und der DSV stellt dann auf Antrag einen neuen Bootsschein aus.
Wird ein Folkeboot mit einer ursprünglichen ausländischen Segelnummer erworben, sollte eine Nachfrage beim DSV erfolgen. Der DSV kann dieses Boot in internationalen Bootsverzeichnissen (Dänemark, Schweden, usw.) suchen. Ist dieses Boot in den ausländischen Bootsregistern als vermessenes Folkeboot vorhanden, wird der DSV einen IBS mit deutscher Segelnummer ausstellen.
Sind zu einem Boot weder Messbrief noch zuverlässige Segelnummer vorhanden und soll wegen geplanter Teilnahme an nationalen und internationalen Regatten ein neuer Messbrief erstellt werden, bleibt nur die Nachvermessung bei einem amtlichen DSV Vermesser und die Beantragung eines neuen Messbriefes beim DSV.
IV. Segelnummer eines Nordischen Folkebootes
Eine Segelnummer ist eine im Segelsport verwendete eindeutige Kennzeichnung von Booten. Segelnummern sind in Deutschland keine amtlichen oder amtlich anerkannten Schiffskennzeichen. Sie bestehen aus: den Nationalitätsbuchstaben / Nationalcode z.B. GER und der Nummer, die in der Regel fortlaufend entweder vom Hersteller, von der World Sailing oder nationalen Klassenvereinigung oder von einem nationalen Seglerverband (z.B. DSV) zugewiesen wird. Die Segelnummer wird also dementsprechend national oder international gezählt.
Für die „vom DSV anerkannte Ausländische Klasse“ Nordisches Folkeboot wird bei Vorhandensein der Vermessungsunterlagen oder des Messbriefes die Segelnummer vom DSV vergeben.
Wenn ein Folkebootfreund/in ein neues Segel kauft und seine ursprüngliche Segelnummer nicht kennt, gibt es folgende Vorgehensweise:
Eine offizielle Segelnummer gibt es nur mit einer Nachvermessung, oder
dem Nachweis einer alten Vermessung z.B. in GER, SWE, DEN, FIN, im jeweiligen Bootsregister.
Sollte keine Vermessung oder Nachvermessung oder kein offizieller Nachweis vorliegen, kann keine Folkeboot-Segelnummer vergeben werden.